Berufungsverhandlungen und Tenure Track

Der Workshop hat in vergleichbarer Form bislang immer sein (großes) Publikum bei der jeweiligen GAIN-Tagung gefunden. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er im Hinblick auf hochaktuelle Fragestellungen zwei maßgebliche Perspektiven wiederspiegelt. Die Referenten verkörpern den Verhandlungspartner Universität (Manfred Nettekoven) und die Berater potentieller Professorinnen und Professoren (Hubert Detmer). Beide Protagonisten sind Jahr für Jahr in eine große Anzahl individueller und heterogener Berufungsverfahren involviert.

Der Workshop spiegelt in sehr anschaulicher Weise die verschiedenen Perspektiven und daraus filtrierbaren Verhandlungspositionen von Hochschule und Berufenen. Auf der Basis dieses Verständnisses ist es leichter, Vereinbarkeiten zu identifizieren und so besser und erfolgreicher zu verhandeln.

Behandelt werden in einem ersten Block die typischen und auch relevanten Verhandlungsgegenstände, über die in einer konstruktiven Berufungsverhandlung eine Einigung erzielt werden sollte. Dies sind beileibe nicht nur Fragen der Ausstattung, um ein bestimmtes Fach angemessen in Forschung und Lehre vertreten zu können, sondern auch Fragen, die von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vom gender pay gap bis hin zur Besoldung und Versorgung der zu berufenen Persönlichkeit reichen. Hinzukommen – hier ist der Perspektivwechsel besonders spannend – taktische und strategische Überlegungen (Synergieeffekte, Schaffung von Win-win-Konstellationen, die Bedeutung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Besonderheiten (Gemeinsame Berufungsverfahren etc.), aber auch Fragen wie Dual Career bis hin zur Besetzung einer zweiten Professur ohne Ausschreibung.

Den zweiten Schwerpunkt des Workshops bildet das Thema „Tenure Track“. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Bedeutung die diversen Tenure Track-Modelle im Hinblick auf die sogenannte Bestenauslese bei der Besetzung der befristeten Professur (W1, W2) haben und inwieweit die Modalitäten des Tenure Track-Verfahrens bei der ursprünglichen Berufung festgelegt und transparent gemacht werden müssen („Entfristungskriterien“, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Verfahrensdetails etc.).

  • Prof. Dr. Hubert Detmer, stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht & Beratung, Deutscher Hochschulverband
  • Manfred Nettekoven, Kanzler RWTH Aachen